§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Be [...] als nicht erfolgt.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt [...] Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) Ab 01.01.2020